Das Hauptzollamt München hat der Sirl Interaktive Logistik GmbH die Zulassung zum "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (AEO) erteilt.
Die Zulassung zum AEO läuft unter der Nummer DE AEOF 100615 und ist ab dem 11.12.2008 gültig.
Dieses Geschäftszeichen darf künftig im Geschäftsverkehr als Nachweis für den AEO benutzt werden.
Mit der Zulassung zum AEO hat die Sirl Interaktive Logistik GmbH einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung, Compliance und Sicherung der Lieferkette genommen.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte im April 2005 mit der Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert.
Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator).
Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.
